Der Beginn einer guten Partnerschaft
Nutzen Sie das Know-how Ihres Steuerberaters!
Das Wissen, das heute für Lohnabrechnungen erforderlich ist, kann mit einem Programm alleine nicht vermittelt werden. Hier sind Fachkenntnisse im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und im betriebswirtschaftlichen Umfeld gefordert. - Übertragen Sie diese Aufgaben vertrauensvoll an uns - wir bieten Ihnen eine "externe Personalabteilung"!
Vorteil: Konzentration auf Ihre
eigentliche Unternehmensaufgabe

Übertragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung auf uns!
In den letzten Jahren haben sich die Tendenzen zur Auslagerung der Lohnbuchführung verstärkt. Die Gründe hierfür liegen in den immer höheren fachlichen und technischen Anforderungen an eine Lohnbuchführung im eigenen Unternehmen. Hieraus resultieren steigende Kosten und Fehlerrisiken. Diese Risikoquellen lassen sich ausschalten, wenn Sie die Lohnbuchhaltung auf unsere Kanzlei „outsourcen“. Durch unseren Berufsstand sind wir verpflichtet, unser Wissen ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Wir garantieren korrekte Abrechnungen durch unsere qualifizierten Mitarbeiter. Bei Fragen steht Ihnen stets eine kompetente Fachkraft zur Verfügung. - Und Sie sparen Kosten ein, da interne Personalressourcen, Weiterbildungen und EDV-Aktualisierungen für diesen Bereich nicht mehr erforderlich sind.
Unsere Leistungen
- Ihr Lohn in besten Händern! - Einrichtung und Durchführung der Lohnbuchführung
Speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Gestaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mehr Informationen ... - Arbeitnehmer online - Optimieren Sie die Bereitstellung Ihrer Brutto/Netto-Abrechnungen
Wie viel Zeit benötigen Sie jeden Monat, um die Brutto/Netto-Abrechnungen an Ihre Mitarbeiter zu verteilen? Eine halbe Stunde? Eine Stunde? Oder Mehr? Sparen Sie sich diese Zeit: Lohn- und Gehaltsdokumente stellen wir Ihren Arbeitnehmern direkt zur Verfügung. Online oder auf Papier, genau so, wie Sie und Ihre Mitarbeiter es wünschen. Mehr Informationen ... - Sonderlösungen? - Kein Problem!
In unserer Kanzlei arbeiten erfahrene Lohnsachbearbeiter, die Ihnen für vielfältige Sonderlösungen als kompetente Ansprechpartner zur Seite stehen. Mehr Informationen ...
Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden den Arbeitgebern eine Vielzahl neuer Pflichten auferlegt, die schon mit dem Eingang von Bewerbungsschreiben beginnen! Dabei handelt es sich um Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen (Transparenzverpflichtung), umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten, Löschpflichten, u.v.m.
Bitte informieren Sie sich eingehend über den Beschäftigtendatenschutz. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine Informationsbroschüre zum Selbstkostenpreis zukommen lassen.
Gesetzlicher Mindestlohn!
Ab 1. Januar 2022 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 € (brutto) je Stunde und zum 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 € angehoben.
Bereits zum 1. Oktober 2022 steht die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns an. Dann tritt das Mindestlohngesetz der Bundesregierung in Kraft. Mit ihm wird der Mindestlohn einmalig gesetzlich erhöht, auf dann 12,00 € brutto pro Stunde.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Azubis, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten, Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Da Übergangsregelungen ausgelaufen sind, darf in keiner Branche weniger gezahlt werden als der gesetzliche Mindestlohn, branchenspezifisch können auch höhere Mindestlöhne gelten (z.B. Bauhauptgewerbe).
Beachten Sie bitte auch unsere Informationen zu Minijobs in Verbindung mit Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen!
Detaillierte Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) www.der-mindestlohn-wirkt.de.
Die Zollbehörden kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und alle Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen bis zu 500.000 € geahndet werden!
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Aktuelles zum Lohnbüro
- Rückkehr zur Stechuhr? - Der Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes will Fragen klären!
Worum geht's? Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September 2022 entschieden hat, dass die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist (BAG - 1 ABR 22/21), herrscht große...
Mehr Informationen ... - Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erforderlich!
Zum 1. Juli 2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. Beachten Sie, dass das...
Mehr Informationen ... - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist seit 1. Januar 2023 Pflicht!
Seit 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verbindlich. Die Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet sich beim Arbeitgeber krank zu melden, die Vorlage einer...
Mehr Informationen ... - Achtung: Prüfen Sie Ihre Minijob-Arbeitsverträge bzgl. Mindestlohn und Arbeitszeit!
NEU seit 1. Oktober 2022: Ab diesem Zeitpunkt gilt für Minijobs die neue Verdienstgrenze von 520 € im Monat! Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich künftig am Mindestlohn orientiert. Seit...
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