Der Beginn einer guten Partnerschaft
Nutzen Sie das Know-how Ihres Steuerberaters!
Das Wissen, das heute für Lohnabrechnungen erforderlich ist, kann mit einem Programm alleine nicht vermittelt werden. Hier sind Fachkenntnisse im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und im betriebswirtschaftlichen Umfeld gefordert. - Übertragen Sie diese Aufgaben vertrauensvoll an uns - wir bieten Ihnen eine "externe Personalabteilung"!
Vorteil: Konzentration auf Ihre
eigentliche Unternehmensaufgabe

Übertragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung auf uns!
In den letzten Jahren haben sich die Tendenzen zur Auslagerung der Lohnbuchführung verstärkt. Die Gründe hierfür liegen in den immer höheren fachlichen und technischen Anforderungen an eine Lohnbuchführung im eigenen Unternehmen. Hieraus resultieren steigende Kosten und Fehlerrisiken. Diese Risikoquellen lassen sich ausschalten, wenn Sie die Lohnbuchhaltung auf unsere Kanzlei „outsourcen“. Durch unseren Berufsstand sind wir verpflichtet, unser Wissen ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Wir garantieren korrekte Abrechnungen durch unsere qualifizierten Mitarbeiter. Bei Fragen steht Ihnen stets eine kompetente Fachkraft zur Verfügung. - Und Sie sparen Kosten ein, da interne Personalressourcen, Weiterbildungen und EDV-Aktualisierungen für diesen Bereich nicht mehr erforderlich sind.
Unsere Leistungen
- Ihr Lohn in besten Händern! - Einrichtung und Durchführung der Lohnbuchführung
Speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Gestaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mehr Informationen ... - Arbeitnehmer online - Optimieren Sie die Bereitstellung Ihrer Brutto/Netto-Abrechnungen
Wie viel Zeit benötigen Sie jeden Monat, um die Brutto/Netto-Abrechnungen an Ihre Mitarbeiter zu verteilen? Eine halbe Stunde? Eine Stunde? Oder Mehr? Sparen Sie sich diese Zeit: Lohn- und Gehaltsdokumente stellen wir Ihren Arbeitnehmern direkt zur Verfügung. Online oder auf Papier, genau so, wie Sie und Ihre Mitarbeiter es wünschen. Mehr Informationen ...
Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden den Arbeitgebern eine Vielzahl neuer Pflichten auferlegt, die schon mit dem Eingang von Bewerbungsschreiben beginnen! Dabei handelt es sich um Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen (Transparenzverpflichtung), umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten, Löschpflichten, u.v.m.
Bitte informieren Sie sich eingehend über den Beschäftigtendatenschutz. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine Informationsbroschüre zum Selbstkostenpreis zukommen lassen.
Gesetzlicher Mindestlohn!
Ab 1. Januar 2024 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € (brutto) je Stunde und ab 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 € angehoben.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Azubis, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten, Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Da Übergangsregelungen ausgelaufen sind, darf in keiner Branche weniger gezahlt werden als der gesetzliche Mindestlohn, branchenspezifisch können auch höhere Mindestlöhne gelten (z.B. Bauhauptgewerbe).
Wichtig: Beachten Sie bitte auch unsere Informationen zu Minijobs in Verbindung mit Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen!
Detaillierte Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) www.der-mindestlohn-wirkt.de.
Die Zollbehörden kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und alle Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen bis zu 500.000 € geahndet werden!
Zurück zu Steuerberatung
Aktuelles zum Lohnbüro
- Achtung: Prüfen Sie Ihre Minijob-Arbeitsverträge bzgl. Mindestlohn und Arbeitszeit!
Verdienstgrenze beachten!Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen der/die Minijobber/in regelmäßig nicht mehr als bis zur geltenden Verdienstgrenze (s. unten) im Monat verdient. Wird ein Jahr lang...
Mehr Informationen ... - Sozialversicherung: Voraussichtliche Rechengrößen 2024
Die nachfolgende Tabelle aus der Zeitschrift Summa Summarum der Deutschen Rentenversicherung gibt einen Überblick über die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Mehr Informationen ... - Kostenloses Aufladen von Elektrofahrzeugen im Betrieb - für Beschäftigte ein steuerfreier Anreiz!
Das kostenlose, elektrische Aufladen eines privaten oder betrieblichen Elektrofahrzeugs (inkl. E-Bike) oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei...
Mehr Informationen ... - Rückkehr zur Stechuhr? - Der Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes will Fragen klären!
Worum geht's? Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September 2022 entschieden hat, dass die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist (BAG - 1 ABR 22/21), herrscht große...
Mehr Informationen ...