Der Beginn einer guten Partnerschaft
Nutzen Sie das Know-how Ihres Steuerberaters!
Das Wissen, das heute für Lohnabrechnungen erforderlich ist, kann mit einem Programm alleine nicht vermittelt werden. Hier sind Fachkenntnisse im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und im betriebswirtschaftlichen Umfeld gefordert. - Übertragen Sie diese Aufgaben vertrauensvoll an uns - wir bieten Ihnen eine "externe Personalabteilung"!
Vorteil: Konzentration auf Ihre
eigentliche Unternehmensaufgabe

Übertragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung auf uns!
In den letzten Jahren haben sich die Tendenzen zur Auslagerung der Lohnbuchführung verstärkt. Die Gründe hierfür liegen in den immer höheren fachlichen und technischen Anforderungen an eine Lohnbuchführung im eigenen Unternehmen. Hieraus resultieren steigende Kosten und Fehlerrisiken. Diese Risikoquellen lassen sich ausschalten, wenn Sie die Lohnbuchhaltung auf unsere Kanzlei „outsourcen“. Durch unseren Berufsstand sind wir verpflichtet, unser Wissen ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Wir garantieren korrekte Abrechnungen durch unsere qualifizierten Mitarbeiter. Bei Fragen steht Ihnen stets eine kompetente Fachkraft zur Verfügung. - Und Sie sparen Kosten ein, da interne Personalressourcen, Weiterbildungen und EDV-Aktualisierungen für diesen Bereich nicht mehr erforderlich sind.
Unsere Leistungen
- Ihr Lohn in besten Händern! - Einrichtung und Durchführung der Lohnbuchführung
Speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Gestaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mehr Informationen ... - Arbeitnehmer online - Optimieren Sie die Bereitstellung Ihrer Brutto/Netto-Abrechnungen
Wie viel Zeit benötigen Sie jeden Monat, um die Brutto/Netto-Abrechnungen an Ihre Mitarbeiter zu verteilen? Eine halbe Stunde? Eine Stunde? Oder Mehr? Sparen Sie sich diese Zeit: Lohn- und Gehaltsdokumente stellen wir Ihren Arbeitnehmern direkt zur Verfügung. Online oder auf Papier, genau so, wie Sie und Ihre Mitarbeiter es wünschen. Mehr Informationen ... - Sonderlösungen? - Kein Problem!
In unserer Kanzlei arbeiten erfahrene Lohnsachbearbeiter, die Ihnen für vielfältige Sonderlösungen als kompetente Ansprechpartner zur Seite stehen. Mehr Informationen ...
Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden den Arbeitgebern eine Vielzahl neuer Pflichten auferlegt, die schon mit dem Eingang von Bewerbungsschreiben beginnen! Dabei handelt es sich um Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen (Transparenzverpflichtung), umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten, Löschpflichten, u.v.m.
Bitte informieren Sie sich eingehend über den Beschäftigtendatenschutz. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine Informationsbroschüre zum Selbstkostenpreis zukommen lassen.
Gesetzlicher Mindestlohn!
Seit 1. Januar 2021 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 € (brutto) je Stunde und zum 1. Juli 2021 wird er auf 9,60 € angehoben.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Azubis, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten, Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Da Übergangsregelungen ausgelaufen sind, darf in keiner Branche weniger gezahlt werden als der gesetzliche Mindestlohn, branchenspezifisch können auch höhere Mindestlöhne gelten (z.B. Bauhauptgewerbe).
Detaillierte Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) www.der-mindestlohn-wirkt.de.
Die Zollbehörden kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und alle Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen bis zu 500.000 € geahndet werden!
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Aktuelles zum Lohnbüro
- Erhöhung der Umlage U1/U2 für Minijobs ab 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2020 erhöht die Arbeitgeberversicherung die Umlagesätze U1 und U2. Die Umlage 1 steigt von 0,9 auf 1,0 Prozent und die Umlage 2 wird von 0,19 auf 0,39 Prozent angehoben.Auslöser für die Anhebung sind zum einen...
Mehr Informationen ... - Gutscheine und Geldkarten an Arbeitnehmer - Änderungen ab 2020!
Die 44 Euro-Freigrenze bleibt erhalten. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern in dieser Höhe weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge gewähren. Gutscheine und Geldkarten bleiben aber nur unter bestimmten...
Mehr Informationen ... - ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ab 1.1.2020: Steuerliche Identifikationsnummer beantragen!
Ab dem 1.1.2020 müssen Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren abrufen. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer haben in...
Mehr Informationen ... - Achtung Arbeitgeber: Aus der Gleitzone wird ab 1. Juli der "Übergangsbereich"
Neu ab dem 1. Juli 2019! Aus der bisherigen Gleitzone (450,01 € bis 850 €) wird der "Übergangsbereich" mit einer Anhebung der oberen Grenze auf 1.300 €. Das Wichtigste in Kürze Der neue Übergangsbereich...
Mehr Informationen ...