Der Beginn einer guten Partnerschaft

Nutzen Sie das Know-how Ihres Steuerberaters!

Das Wissen, das heute für Lohnabrechnungen erforderlich ist, kann mit einem Programm alleine nicht vermittelt werden. Hier sind Fachkenntnisse im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und im betriebswirtschaftlichen Umfeld gefordert. - Übertragen Sie diese Aufgaben vertrauensvoll an uns - wir bieten Ihnen eine "externe Personalabteilung"

Vorteil: Konzentration auf Ihre
eigentliche Unternehmensaufgabe

Übertragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung auf uns!

In den letzten Jahren haben sich die Tendenzen zur Auslagerung der Lohnbuchführung verstärkt. Die Gründe hierfür liegen in den immer höheren fachlichen und technischen Anforderungen an eine Lohnbuchführung im eigenen Unternehmen. Hieraus resultieren steigende Kosten und Fehlerrisiken. Diese Risikoquellen lassen sich ausschalten, wenn Sie die Lohnbuchhaltung auf unsere Kanzlei „outsourcen“. Durch unseren Berufsstand sind wir verpflichtet, unser Wissen ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Wir garantieren korrekte Abrechnungen durch unsere qualifizierten Mitarbeiter. Bei Fragen steht Ihnen stets eine kompetente Fachkraft zur Verfügung. - Und Sie sparen Kosten ein, da interne Personalressourcen, Weiterbildungen und EDV-Aktualisierungen für diesen Bereich nicht mehr erforderlich sind.

Unsere Leistungen  

Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis

Mandanten-Information: Der neue BeschäftigtendatenschutzDurch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden den Arbeitgebern eine Vielzahl neuer Pflichten auferlegt, die schon mit dem Eingang von Bewerbungsschreiben beginnen!  Dabei handelt es sich um Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen (Transparenzverpflichtung), umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten, Löschpflichten, u.v.m.

Bitte informieren Sie sich eingehend über den Beschäftigtendatenschutz. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine Informationsbroschüre zum Selbstkostenpreis zukommen lassen.
  

Gesetzlicher Mindestlohn!

Ab 1. Januar 2024 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € (brutto) je Stunde und ab 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 € angehoben.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Azubis, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten, Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Da Übergangsregelungen ausgelaufen sind, darf in keiner Branche weniger gezahlt werden als der gesetzliche Mindestlohn, branchenspezifisch können auch höhere Mindestlöhne gelten (z.B. Bauhauptgewerbe).

Wichtig: Beachten Sie bitte auch unsere Informationen zu Minijobs in Verbindung mit Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen!

Detaillierte Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) www.der-mindestlohn-wirkt.de.

Die Zollbehörden kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und alle Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen bis zu 500.000 € geahndet werden!

 

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