Unser Lohnservice für Sie!
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Vielfältige Einzelleistungen
- Erstmalige Einrichtung der Lohnbuchhaltung
- Antrag zur Vergabe einer Betriebsnummer
- Aufnahme und Erfassung der Firmendaten
- Aufnahme und Erfassung der Personalstammdaten
Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten - Vorbereitung von Einzugsermächtigungen für Finanzamt, Krankenkassen usw.
- Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Erstellung und fristgerechte Übermittlung der Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an die entsprechenden Institutionen
- Führung von Lohnkonten und Lohnjournalen
- Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld einschl. Erstellung der Schätz-Beitragsnachweise
- Bereitstellung von Zahlungsaufträgen
- Erstellung Buchungsbeleg für die Finanzbuchführung
- Kostenstellen- und Kostenträgerdatenpflege
- Abstimmen der Lohnkonten mit den Sozialversicherungsträgern
- Elektronische Archivierung der Lohnunterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften
- Ausstellen von sämtlichen Bescheinigungen für die Arbeitnehmer (z. B. Verdienstbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld, Bescheinigung über Nebeneinkommen, Arbeitsbescheinigungen, besondere Lohnsteuerbescheinigungen, usw.)
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Anträge auf Lohnfortzahlung (nach dem Lohnfortzahlungsgesetz bei Krankheit oder Mutterschaft)
- Ermittlung der Lohnpfändungen
- Ermittlung der Schwerbehindertenabgabe
- Führung von Arbeitszeitkonten
- Ermittlung der Reisekosten für den Arbeitnehmer
- Anfertigung und Übermittlung des jährlichen Lohnnachweises an die Berufsgenossenschaft
- Erstellen von Korrekturabrechnungen und Kommunikation mit den zuständigen Institutionen
- Vorbereitung und Teilnahme hinsichtlich Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
- Versand der Abrechnungen an die Arbeitnehmer (Hinzufügen von firmeneigenen Unterlagen möglich)
- Anfertigung von Lohnvorwegberechnungen
- Erstellung von individuellen Listen, die zusätzlich zur monatlichen Auswertung angefordert werden
- Besonderheiten bei Baulohn:
- Hilfeleistung beim Ausfüllen des Stammblatts der zuständigen Sozialkasse der Bauwirtschaft
- Erstellung der Beitragsmeldung an die zuständige Sozialkasse der Bauwirtschaft
- Meldung der gewährten Urlaubsvergütungen bzw. des gezahlten Lohnausgleiches an die entsprechende Urlaubskasse des Baugewerbes
- Antrag auf Erstattung von Wintergeld bei der jeweiligen Bundesagentur für Arbeit
Wir beraten Sie gerne!
Lassen Sie sich unverbindlich informieren!
(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de
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