Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung seit 1. Januar 2025: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erforderlich!
Zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,4 % auf 3,6 % erhöht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25...
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