Achtung Arbeitgeber: Gutscheine sind aktuell im Fokus der Sozialversicherungsprüfer!
Damit die 50,- € Freigrenze für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit greift, müssen Sie sicherstellen, dass die Gutscheine …keine Barauszahlung erlauben und nur für einen begrenzten Kreis von Annahmestellen gelten...
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