Wir kümmern uns um Ihre Steuern -
Von A wie Abgabenordnung bis Z wie Zoll
Das deutsche Steuerrecht gilt im internationalen Vergleich als eines der kompliziertesten Rechtsgebiete. Die Steuergesetzgebung in Deutschland ist nicht nur schwer verständlich, sie ist vor allem umfangreich und mittlerweile sehr kurzlebig.
Daher legen wir im Bereich der Steuerberatung großen Wert darauf, Ihre steuerlichen Bedürfnisse zu erkennen und durch gezielte Steuergestaltungspolitik zum optimalen Nutzen zu entwickeln.
Beispielsweise gewinnt die Entwicklung von Erbfolgeregelungen und Unternehmensnachfolgen im Bereich der gezielten Steuerplanung und Steuergestaltung immer mehr an Bedeutung. Natürlich zählen auch die Erstellungen aller notwendigen Steuererklärungen und Anträge steuerlichen Inhalts zu unserem Dienstleistungsspektrum.
Unsere Leistungen
- Steuerplanungs- und Steuergestaltungsberatung inkl. Erstellung der Steuererklärungen
Bewusste Gestaltung von Besteuerungsgrundlagen mit dem Ziel, für die Zukunft bewusst Steuern zu vermeiden.
Mehr Informationen ...- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
z.B. Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und -voranmeldung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Schenkungsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung - Berechnung der voraussichtlichen Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung
- Berechnung der Steuervorauszahlungen
- Beantragung von Fristverlängerungen
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Steuerbescheidprüfung und Rechtsbehelfsbelehrung
Z.B. Einsprüche beim Finanzamt / Klage beim Finanzgericht. Mehr Informationen ... - Erstellung von Anträgen (z.B. auf Investitionszulage, Kindergeld)
Beratung zu Antragsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Mehr Informationen ...
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Aktuelles zu Steuererklärungen
- Freizeichnung online – Steuererklärungen einfach online freigeben
Wir können Ihre Steuererklärung auch direkt online bei der Finanzverwaltung einreichen - ohne eine ausgedruckte Papiererklärung oder Ihre Unterschrift, aber natürlich erst nach Ihrer Freigabe.Dies geschieht mit Hilfe...
Mehr Informationen ... - Achtung: Schenkungen müssen dem Finanzamt angezeigt werden!
Schenkungen (unter Lebenden bzw. von Todes wegen) müssen dem Erbschaftsteuer-Finanzamt angezeigt werden!Nach § 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine Schenkung...
Mehr Informationen ... - Frühjahrsputz - Bereinigen Sie Ihre Geschäftsunterlagen!
Geschäftsunterlagen, die Sie ab 2018 entsorgen können Mit Beginn des neuen Jahres sollten Sie sich von überflüssigen Geschäftsunterlagen trennen. Hierbei gelten für die Aufbewahrung von E-Mails dieselben Vorschriften wie...
Mehr Informationen ... - Tipp aus unserer Steuerabteilung - betrifft: Ehrenamt
Mit Hilfe der Ehrenamtspauschale Steuern sparen!Üben Sie ein Ehrenamt aus, das einem gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck dient? Dann können Sie auf folgende Weise Steuern sparen:Für Ihre freiwillige Mitarbeit...
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