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Der Jahresabschluss als Schlüssel für eine zukunftsweisende Beratung

Durch den Jahresabschluss übernehmen wir nicht nur die Verantwortung für die retrospektive Analyse und die entsprechende Präsentation Ihres Unternehmens gegenüber Behörden, Banken und anderen Interessentengruppen, sondern setzen auch gezielt Impulse für eine zukunftsorientierte Ausrichtung Ihres Unternehmens.

Wir verstehen den Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung als Grundlage, um gemeinsam mit Ihnen die Weichen für die Zukunft zu stellen. Als "Coach" an Ihrer Seite werden wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens kontinuierlich beobachten und Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen unterbreiten, sei es in Bezug auf steuerliche Gestaltungsformen, die optimale Nutzung gesetzlicher Wahlrechte oder die Steigerung Ihrer Ertrags- und Finanzkraft.

Dies gewährleisten wir durch hochqualifizierte Teams, die von der Lohn- und Finanzbuchführung bis zur umfassenden Unternehmensberatung alle benötigten Dienstleistungen abdecken.

Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung?

Die Bilanzierungspflicht richtet sich in erster Linie nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und umfasst die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses, der aus einer Gewinn- und Verlustrechnung, einer Bilanz und den eventuell notwendigen Anhängen besteht.

  • Alle beschränkt haftenden Gesellschaftsformen sind zur Bilanzierung verpflichtet. Dazu gehören alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) sowie die GmbH & Co. KG und die UG & Co. KG.
  • Bei den Personengesellschaften sind die OHG und die KG bilanzierungspflichtig; die GbR hat die Wahl zwischen Bilanzierung nach Steuerrecht und Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung.
  • Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen sind Kaufleute, die voll haften, oder Kleingewerbetreibende. Sie sind von der Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie einen jährlichen Umsatz von 600.000 Euro nicht überschreiten und der Jahresgewinn nicht über 60.000,00 Euro liegt.
  • Bei den Freien Berufen gibt es keine Bilanzierungspflicht, sie müssen also niemals eine Bilanz erstellen.

Nicht unüberlegt auf die Power einer Bilanz verzichten!

Eine Bilanz bietet nicht nur einen klaren Überblick über die Wertentwicklung der Vermögensgegenstände und die Kapitallage Ihres Unternehmens, sondern kann auch bei Kreditgesprächen punkten und Steuervorteile generieren.
Wählen Sie vorausschauend zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanz – Ihre Entscheidung beeinflusst Ihren Erfolg!

Unsere Kanzlei-Power für Ihren Erfolg!

  • Vorbesprechung für eine maßgeschneiderte Bilanz- bzw. Ergebnispolitik
  • Laufende Betreuung und unterstützende Beratung (z.B. Controllingreport, Liquiditätsvorschau, Vermögensaufstellung, Nachfolgeplanung, etc.)
  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; bei Bedarf mit Plausibilitätsprüfung) bzw. der Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung mit steuerlichen Gestaltungen und erforderlichen Steuererklärungen
  • Elektronische Übermittlung an Banken und Finanzamt
  • Modernste Software- und Technoliogielösungen für klare Informationen und reibungslose Kommunikation (Unternehmen online, Mandantendialog, EÜR online, digitale Datenanalyse, etc.)

Bereit für Ihre persönliche Jahresabschluss-Strategie?

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