Der Jahresabschluss als Start in eine zukunftsorientierte Beratung
Aus unserer Sicht darf der Jahresabschluss nicht nur die Dokumentation des bereits vergangenen Wirtschaftsjahres darstellen (Vergangenheitsbewältigung). Der Jahresabschluss ist - eine - Basis für die zukunftsorientierte Betrachtung Ihres Unternehmens und die entsprechende Präsentation des Unternehmens gegenüber Banken und Gesellschaftern. Uns ist es wichtig, Sie auch während des Kalenderjahres zu "coachen", indem wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens beobachten, um Sie zeitnah und zukunftsorientiert zu beraten.
Auf diese Weise können wir Ihnen individuelle Vorschläge unterbreiten, um z.B.
- steuerliche Gestaltungsformen oder gesetzlich vorgegebene Wahlrechte optimal auszunutzen (z.B. Änderung der Gesellschaftsform, Investitonsvorschläge, Wahlrecht zur Abschreibungssteuerung, ect.) und
- die Ertrags- oder Finanzkraft zu erhöhen.
Mit dem Jahresabschluss übernehmen wir gleichzeitig die Verantwortung, Sie zielgerichtet und zukunftsorientiert zu beraten. Diese Leistung können wir durch die Bildung qualifizierter Teams gewährleisten, die sich aus geschultem Fachpersonal zusammensetzen, das von der Lohn- und Finanzbuchführung, bis hin zur Unternehmensberatung alle benötigten Dienstleistungen abdeckt.
Zur Qualität des Jahresabschlusses aus steuerlicher Sicht vgl. auch: Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
Unsere Leistungen
Unabhängig von der Rechtsform erstellen wir Jahresabschlüsse in folgenden Variationen:
- Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung)
nach geltendem Handels- und Steuerrecht für natürliche Personen (Freiberufler und Gewerbetreibende), Kapitalgesellschaften (GmbHs, Aktiengesellschaften), Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften, BGB-Gesellschaften, OHGs, stille Gesellschaften).
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Aktuelles zum Jahresabschluss
- Transparenzregister - verschärfte Meldepflichten beachten! Nächste Frist: 30.06.2022
Laut Geldwäschegesetz (GwG) sind deutsche Unternehmen (GmbH, UG, AG, KG, GmbH & Co. KG, oHG, auch „Ein-Mann-GmbH & Co.KG“) bereits seit 2017 verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten durch eine elektronische...
Mehr Informationen ... - Jahresziele 2022 - Planen Sie Ihre Erfolgsstory!
Ganz nach dem Motto „Wer sein Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden“, möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Ziele zu erreichen und Ihr Unternehmen mit noch mehr Power und Erfolg zu führen als bisher! Wichtig:...
Mehr Informationen ... - Achtung: Neue Meldepflichten an das Transparenzregister!
Mit den zum 1. August 2021 in Kraft getretenen Änderungen wird das Transparenzregister von einem „Auffangregister“ zu einem „Vollregister“. Das bedeutet, dass die frühere "Mitteilungsfiktion" ersatzlos entfällt,...
Mehr Informationen ... - Die Betriebsprüfung in der Rechtsprechung
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