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Firmenwagen: Profitieren Sie vom Steuervorteil für Elektroautos!

1%-Regelung gilt nur für Verbrenner

Wird für die Versteuerung privater Fahrten die Listenpreismethode gewählt (nur möglich bei einer mehr als 50 %-igen betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs), ist bei Verbrennern monatlich 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern. Rabatte sind für die Berechnung des geldwerten Vorteils nicht relevant!

Erheblich niedrigere Besteuerung von Elektrofahrzeugen!

Wird Ihnen als Dienstwagen ein Elektroauto zur Verfügung gestellt, profitieren Sie von der staatlichen Begünstigung bei Anschaffung in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2030:

  • Für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen bis 70.000 €* Anschaffungspreis, müssen monatlichnur 0,25% des Bruttolistenpreises angesetzt werden.
    (* Für bis zu,m 31.12.2023 angeschaffte Fahrzeuge gilt die Obergrenze von 60.000 €.)
  • Ist das Elektroauto teurer als oben genannt, sind 0,5% des Bruttolistenpreises anzusetzen.

Auch Plug-in-Hybride werden steuerlich günstiger gestellt als Verbrenner, wenn bestimmte Grenzen für Kohlendioxidemissionen eingehalten und elektrische Mindestreichweiten erreicht werden.

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(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de