Wir sind Ihre Wertoptimierer!

Lohn- und Gehaltsoptimierung als win-win-Lösung für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer

Gegenseitige Wertschätzung, hohe Qualität sowie individuelle Beratung und Betreuung stehen für uns im Fokus. Auf dieser Basis bieten wir Ihnen Lösungen, mit deren Hilfe Sie Ihre Interessen sowie die Ihrer Arbeitnehmer zum beiderseitigen Vorteil vereinbaren können.

Unsere Lösung

Bei Lohn- und Gehaltsverhandlungen kommen unterschiedliche Interessen zum Tragen:

  • Ihre Arbeitnehmer streben eine hohe Netto-Vergütung an, aus der sie Lebenshaltung und Vermögensaufbau/Altersvorsorge bestreiten können.
  • Sie als Arbeitgeber versuchen aus unternehmerischen Gründen möglichst niedrige Personalkosten (neben Gehalt auch Lohnnebenkosten in Form von Sozialabgaben) durchzusetzen.

Jedoch erfährt eine Erhöhung der Bruttozahlung wegen des progressiven Einkommenstarifs und der hohen Lohnnebenkosten eine  immer geringere Wertschätzung.

Die Lösung bieten steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile! Hier gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten:

Unsere Standard-Module

  • Fahrtkostenzuschuss - Finanzspritze für den Weg zur Arbeit (0,30 € je km, einfache Entfernung)
      
    Der Zuschuss darf maximal 4.500 Euro pro Jahr betragen (375 Euro pro Monat bzw. ca. 59 km pro Tag). - Wichtig: In diesem Fall dürfen die Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Somit lohnt es sich nur für Arbeitnehmer, die nicht über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr hinaus kommen.
       
     Fahrtkostenzuschuss: pauschal versteuert mit 15%, sozialversicherungsfrei.
      
  • Sachkostenzuschuss - Tanken (o.ä. Sachbezüge) auf Kosten des Chefs! 
      
    Gutscheine (z.B. Benzingutscheine) sind als Sachbezüge kein Arbeitslohn, so lange ihr Wert monatlich nicht mehr als 44 Euro beträgt.
      
    Der Sachkostenzuschuss kann aber auch als Jobticket oder für eine Aufladekarte (z.B. von Edenred oder Sodexo) verwendet werden, mit der Ihr Arbeitnehmer Essen gehen, tanken, Kleidung kaufen kann.  
      
     Sachbezüge bis 44 € pro Monat: steuer- und sozialversicherungsfrei.
      
  • Kinderbetreuungskostenzuschuss - Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom Arbeitgeber gefördert!
      
    Die Kinderbetreuungskosten für noch nicht schulpflichtige Kinder des Arbeitnehmers dürfen in voller und unbegrenzter Höhe ersetzt werden und sind damit auch eine hervorragende Chance, um Mitarbeiter länger an sich zu binden. Die tatsächlichen Kosten sind vom Arbeitnehmer nachzuweisen.
      
     Kinderbetreuungskostenzuschuss: steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern zusätzlich zum jeweils vereinbarten Gehalt gezahlt
      
  • Erholungsbeihilfe - Finanzspritze für den Urlaub!
      
    Die Erholungsbeihilfe kann jedem Mitarbeiter (und seiner Familie) gewährt werden, sofern der Urlaub der Gesundheit guttut. Pro Jahr können maximal 156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt werden.
      
     Erholungsbeihilfe: pauschal versteuert mit 25%, sozialversicherungsfrei.
      
  • Rabattfreibetrag - Steuerfreier Rabatt auf die eigenen Produkte!
      
    Ihren Mitarbeitern dürfen Sie einen Rabatt auf Ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen in Höhe bis zu 1.080 € pro Jahr gewähren!
      
    Rabatt: Steuer- und sozialversicherungsfrei bis maximal 1.080 € im Jahr
      
  • Handykosten - wenn die Arbeit auch zuhause ruft!
      
    Wenn Ihre Arbeitnehmer gelegentlich beruflich von zu Hause aus telefonieren, können Sie ihnen die Kosten dafür erstatten. Entweder über Einzelnachweis oder pauschal: Erstattung von 20 % der Gebühren (inkl. Grundgebühren), höchstens 20 € pro Monat. Unter bestimmten Voraussetzzungen ist eine Ausweitung auf weitere Familienmitglieder möglich.
      
     Telefonkostenzuschuss: Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
      
  • Internetkostenzuschuss - Surfen zum Nulltarif!
      
    Möglich ist die Erstattung von Verbindungsentgelten oder auch die Anschaffung von PCs, Laptops, Druckern - ohne Begrenzung! 
      
     Internetkostenzuschuss: pauschal versteuert mit 25%, sozialversicherungsfrei
      
  • Reinigungskosten - Berufskleidung bleibt sauber!
      
    Für die Reinigung der zur Verfügung gestellten Berufskleidung können Sie Ihren Mitarbeitern im Jahr 120 € gewähren.
      
     Reinigungskosten: steuerfrei und sozialversicherungsfrei
      
  • Verpflegungsmehraufwand/Reisekosten - Zuverdienst unterwegs!
      
    Wenn Mitarbeiter länger als 8 Stunden unterwegs sind, können pro Tag bis zu 24 € abgabenfrei ausgezahlt werden (bei 24-stündiger Abwesenheit bis zu 48 €).
      
     Verpflegungsmehraufwand/Reisekosten: teilweise steuerfrei, insgesamt sozialversicherungsfrei
      
  • Mankogeld/Fehlgeldersatz - damit die Kasse stimmt!
      
    Bei Umgang mit Barkassen (z.B. Kassierer, Bedienungen) können monatlich 16 € ausgezahlt werden.
      
     Mankogeld/Fehlgeldersatz: steuer- und sozialversicherungsfrei
      
  • Heimarbeiterzuschlag
      
    Werden Heimarbeitern zur Abgeltung der mit der Heimarbeit verbundenen Aufwendungen neben dem Grundlohn Lohnzuschläge gezahlt werden, sind diese insgesamt steuerfrei, soweit sie 10 % des Grundlohns nicht übersteigen.
      
     Heimarbeiterzuschlag: steuer- und sozialversicherungsfrei
      
  • Vermietung von Werbeflächen - Eigenwerbung lohnt sich!
      
    Wenn Mitarbeiter an ihrem privaten PKW Werbung für den Arbeitgeber anbringen, können bis zu 255 € pro Jahr steuerfrei gezahlt werden.
      
     Vermietung von Werbeflächen: steuer- und sozialversicherungsfrei
      
  • Kantinenzuschuss/Barschecks - denn hungrig arbeitet es sich schlecht!
         
    Die täglichen Aufwendungen für Verpflegung können auf verschiedene Art bezuschusst werden:
    • Zuschuss an eine Kantine, Gastwirtschaft oder an den Arbeitnehmer selbst: Der Zuschuss bleibt steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil von 3,17 € je Mahlzeit selbst trägt.
    • Essensgutscheine (Menü- oder Restaurantschecks) von 6,27 € pro Tag: Hier müssen 3,17 € mit 25 % versteuert werden; der Rest ist steuerfrei. Der Gesamtbetrag ist sozialversicherungsfrei.
        
  • Präventionsmaßnahmen - Vorsorge auf Kosten des Chefs
      
    Maßnahmen wie z.B. Rückenschule, Raucherentwöhnung, etc. könnne bis zu einer Höhe von 500 € im Jahr bezahlt werden.
      
     Präventionsmaßnahmen: steuer- und sozialversicherungsfrei
      
  • Kirchenaustritt - nicht jedermanns Sache
       
    Einen Kirchenaustritt ist beim Amtsgericht oder Standesamt auszusprechen und muss anschließend auf der Lohnsteuerkarte ausgetragen werden. - Der gesparte Betrag kann für soziale Zwecke gespendet und bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.


Sonderfall: Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Sie muss auch nicht mit Versicherungen gekoppelt sein! Es gibt so viele Durchführungswege (Direktversicherung, Unterstützungskassen, Pensionskassen, etc.), dass wir sicher auch für Sie die passende Form finden werden!

 Monatlich können Sie hier 242 € pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei anlegen (beitragspflichtig monatlich 150 € mehr).

Ein persönliche Beratung ist in diesem Fall unerlässlich.

Kontaktieren Sie uns - unverbindlich!

Unser Optimierungsprozess

  1. Unverbindliche und kostenfreie Erstinformation über die Möglichkeiten der Wertoptimierung
      
    Wir informieren Sie über Voraussetzungen und Auswirkungen der einzelnen Optimierungsmodule und beraten Sie hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen.
      
    Unser Management Overview  vermittelt Ihnen einen Gesamteindruck Ihres jährlichen Sparpotenzials.
      
  2. Start des Optimierungsprojekts
     
    Wir erarbeiten konkrete Gestaltungsvorschläge nach Ihren Vorgaben und unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse Ihrer Arbeitnehmer.
      
    Alle Optimierungsmaßnahmen werden anhand der einzelnen Lohn-/Gehaltsabrechnungen veranschaulicht und erläutert. Evtl. Änderungswünsche Ihrerseits können jederzeit berücksichtigt werden.
        
    Unsere Management Overview  zeigt Ihnen jetzt die konkreten Einsparungen inklusive eines exakten Zeitplans der einzelnen Optimierungsmaßnahmen.
      
  3. Umsetzung der Wertoptimierung
      
    Für jeden Arbeitnehmer erstellen wir individuelle Unterlagen (Arbeitsverträge, Vorher-Nachher-Vergleiche, Informationen bzgl. gesetzlicher Grundlagen und Auswirkungen, etc.), die wir in Einzelgesprächen erläuteren - zusammen mit der Geschäftsleitung.
      
    Gerne führen wir auch Gespräche mit ganzen Arbeitnehmergruppen oder mit dem Betriebsrat.
      
    Wir unterstützen Sie bei den einzelnen Maßnahmen, bei der Umsetzung in der Lohnabteilung sowie bei der Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern (z.B. Tankstellen, Restaurantscheck-Vertreibern, etc.).
      
  4. Permanente Begleitung und Kontrolle
      
    Wir kontrollieren die gesetzlichen Grundlagen und die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer, um frühzeitig auf evtl. Änderungen eingehen zu können.
       
    Sie können sich jederzeit auf uns als Ansprechpartner bei Fragen zu bestehenden oder neuen Arbeitsverhältnissen verlassen. 
      
    Mit unserer jährliche Aktualisierung des Management Overview  behalten Sie stets den Überblick über die ergriffenen Maßnahmen und die Einsparungen.