Ihr Lohn in besten Händen
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Vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelle Fachkenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und im betriebswirtschaftlichen Umfeld gefordert. Unser engagiertes Expertenteam steht Ihnen mit umfassendem Wissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. So werden Ihre Lohnabrechnungen stets präzise, effizient und im Einklang mit den neuesten gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Unsere Kanzlei-Power für Ihren Erfolg!
- Mein Lohnbüro online
Möchten Sie von den Vorteilen unserer digitalen Lohnbuchhaltung profitieren? Dann lassen Sie uns gemeinsam entscheiden, wie wir den optiomalen Workflow für unsere Zusammenarbeit gestalten. Zusätzlich haben Sie die Möglichket via Arbeitnehmer online Ihren Beschäftigten wichtige Lohnunterlagen online zur Verfügung stellen.
Durch die Nutzung zeitgemäßer Lösungen und punkten Sie auch in Sachen Arbeitgeber-Image! mehr ... - Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
präzise und rechtssicher, unter Berücksichtigung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte inklusive vielfältiger Zusatzleistungen inklusive sämtlicher Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger. - Aufklärung und Informationsbeschaffung
zu wichtigen Lohnthemen, wie z.B. Informationspflichten des Arbeitgebers, Nachweisgesetz, Sofortmeldung und Ausweis-Mitführungspflicht für bestimmte Branchen, Mindestlohn, Ablauf einer Zollprüfung. - Wertoptimierung
Lohn- und Gehaltsoptimierung als win-win-Lösung für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer mehr ... - Ressourcenersparnis
Während wir uns um alle Aspekte der Lohnabrechnung kümmern können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und strategische Unternehmensziele konzentrieren. - Rechtssicherheit
Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihre Lohnabrechnungen stets den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. - Elektronische Archivierung
der Lohnunterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften - Individuelle Betreuung
Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Bereit für mehr Freiräume durch Outsourcen Ihres Lohnbüros?
Sprechen Sie uns einfach an!
(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de
Gesetzlicher Mindestlohn!
Ab 1. Januar 2024 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € (brutto) je Stunde und ab 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 € angehoben.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Azubis, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten, Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Da Übergangsregelungen ausgelaufen sind, darf in keiner Branche weniger gezahlt werden als der gesetzliche Mindestlohn, branchenspezifisch können auch höhere Mindestlöhne gelten (z.B. Bauhauptgewerbe).
Wichtig: Beachten Sie bitte auch unsere Informationen zu Minijobs in Verbindung mit Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen!
Detaillierte Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Zollbehörden kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und alle Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen bis zu 500.000 € geahndet werden!
Aktuelles zum Lohnbüro
- Firmenwagen: Profitieren Sie vom Steuervorteil für Elektroautos!
1%-Regelung gilt nur für VerbrennerWird für die Versteuerung privater Fahrten die Listenpreismethode gewählt (nur möglich bei einer mehr als 50 %-igen betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs), ist bei Verbrennern monatlich 1% des...
Mehr Informationen ... - Achtung: Prüfen Sie Ihre Minijob-Arbeitsverträge bzgl. Mindestlohn und Arbeitszeit!
Verdienstgrenze beachten!Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen der/die Minijobber/in regelmäßig nicht mehr als bis zur geltenden Verdienstgrenze (s. unten) im Monat verdient. Wird ein Jahr lang...
Mehr Informationen ... - Sozialversicherung: Voraussichtliche Rechengrößen 2024
Die nachfolgende Tabelle aus der Zeitschrift Summa Summarum der Deutschen Rentenversicherung gibt einen Überblick über die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Mehr Informationen ... - Kostenloses Aufladen von Elektrofahrzeugen im Betrieb - für Beschäftigte ein steuerfreier Anreiz!
Das kostenlose, elektrische Aufladen eines privaten oder betrieblichen Elektrofahrzeugs (inkl. E-Bike) oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei...
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