Was passiert im Alter? Rechtzeitige Vorsorge sichert mein Selbstbestimmungsrecht.

Frühzeitige Planung zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand

Für jeden von uns ist es wichtig, frühzeitig zu klären, in welcher Form der Lebensstandard im Ruhestand zu sichern ist.

Die private Finanz- und Vermögensplanung umfasst neben der gesetzlichen auch die immer wichtiger werdende private und betriebliche Altersvorsorge. Zudem fließen die veränderten Lebensgewohnheiten mit ein, z.B. Veränderungen bei der Ausgabenstruktur: Mehr Ausgaben für Freizeit und Reisen, erhöhte Gesundheitskosten, evtl. Kosten altersgerechter Einrichtung und Pflegebedarf, Verminderung/Entfall von Tilgungsleistungen für Finanzierungen oder Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen, etc.

Da die Planung bis zum Ruhestand  je nach Alter sehr große Zeiträume umschließen kann, werden bei den Berechnungen auch die allgemeine Lebensstandardentwicklung und die Inflationsentwicklung berücksichtigt.

Auf diese Weise können Sie frühzeitig Ihre Absicherung im Alter planen!

Frühzeitige Vorsorge auch für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit

Will man sich rundum absichern, muss man den Fall einschließen, durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich nicht mehr für sich selbst und seine Familie sorgen zu können. Auch hier kann man durch entsprechende Vorkehrungen gewährleisten, dass eine den eigenen Wünschen entsprechende Entscheidungsfindung sowie ein selbstverantwortliches Handeln gewahrt bleiben und dass Familienmitglieder finanziell abgesichert sind.

Lösungsmöglichkeiten bieten sich durch Patiententestatment/-verfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht. Hierzu enthält die Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz viele Entscheidungshilfen und entsprechende Formulare.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Familie!

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie mit Ihrer Familie oder anderen nahestehenden Personen über Ihre Wünsche und die von Ihnen verfassten Verfügungen sprechen oder diese sogar als Zeugen unterschreiben zu lassen. Oft hilft es den letztendlich Entscheidungsbefugten, wenn sie sich im entscheidenden Fall mit diesen Personen beraten können oder für ein Vorhaben Rückhalt erhalten.

Patiententestatment/-verfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht => Mehr Informationen ...

Nützliche Links:
  
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Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
  (Broschüre d. Bayr. Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)
  
- Patientenverfügung (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz - BMJV)
  
- Standard-Patientenverfügung (Humanistischer Verband Deutschlands)
  
- Betreuungsverfügung (BMJV)
  
- Vorsorgevollmacht (BMJV)
  
- Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht (BMJV)
  
- INQA-Handlungshilfe "Was ist zu tun bei einem Todesfall?"
    

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