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Werte erhalten - mit der Familienstiftung!

Was ist eine Familienstiftung?

Im Gegensatz zu den meisten Stiftungen in Deutschland, die  gemeinnützige Ziele verfolgen, dient eine Familienstiftung privatnützigen Zwecken, also den privaten und wirtschaftlichen Zielen einer oder mehrere Familien.

Häufig erfolgt die Gründung einer Familienstiftung im Rahmen der vorweggenommenen Vermögens-nachfolge. Dazu kann die Unternehmensnachfolge gehören, aber auch die Übergabe von privaten Vermögenswerten (Immobilien, Aktien, etc.).

Auf diese Weise können Familienmitglieder steuergünstig bedacht werden, ohne dass die Kontrolle über das Unternehmen oder das private Vermögen verloren geht.

Manchmal werden sogar mehrere Stiftungen gegründet, z.B. je eine Familienstiftung pro Kind.

Wie ist die Stiftung rechtlich geregelt?

Zum einen ist das Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 ff) geregelt.

Darüber hinaus ist es noch landesrechtlich kodifiziert, d.h. jedes Bundesland besutzt sein eigenes  Stiftungsgesetz!

Welches Stiftungsrecht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt vom Sitz der jeweiligen Stiftung ab.

Was ist bei der Errichtung zu beachten?

Als Voraussetzung ist grundsätzlich nur zu berücksichtigen, dass die Stiftung wesentlich im Interesse einer oder mehrerer bestimmter Familien errichtet werden muss. Dazu ist es erforderlich, dass sich der Kreis der Begünstigten zu einem ausreichenden Teil aus dem Stifter, seinen Angehörigen sowie deren Abkömmlingen zusammensetzt.

Wie wird die Familienstiftung besteuert?

Die laufenden Erträge der Stiftung sind der Kör-perschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,825 % zu unterwerfen. Gewerbesteuer fällt daneben nur an, wenn die Familienstiftung tatsächlich ein Gewerbe betreibt.

Zusätzlich ist das Stiftungsvermögen im regelmäßigen Abstand von 30 Jahren mit der Erbersatzsteuer zu besteuern. Allerdings kann hier ein besonders hoher Freibetrag sowie die günstigste Steuerklasse in Anspruch genommen werden.

Ebenso löst die unentgeltliche Übertragung von Vermögen auf die Stiftung, welche in der Regel zum Zeitpunkt der Errichtung erfolgt, eine Schenkungssteuerpflicht aus. Dabei können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Verschonungsabschläge in Höhe von bis zu 100 %  in Anspruch genommen werden.

Die Zuwendungen an die Begünstigten sind grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zu unterwerfen. Allerdings kann auch der persönliche Einkommensteuersatz zur Anwendung kommen, sofern dieser niedriger ist.

Fragen über Fragen

  • Wie kann ich mein Familienunternehmen zum Wohle der Familie erhalten und vor der ungewollten Übernahme eines fremden Dritten schützen?
  • Wie kann ich die Versorgung meiner Angehörigen sicherstellen – auch über den Tod hinaus?
  • Wie kann ich mein Familienvermögen vor der Zersplitterung durch Erbteilungen oder Veräußerung bewahren?
  • Wie kann ich trotz familienunabhängiger Führung meines Unternehmens dafür sorgen, dass die Erträge meiner Familie zugutekommen
  •  Wie kann ich – bereits zu Lebzeiten – für eine möglichst geringe Steuerbelastung meiner Fa-milie aufgrund der Übertragung des Familienvermögens sorgen?
  • Wie kann ich das Privatvermögen meiner Familie durch eine Haftungsbeschränkung schützen?
  • Wie kann ich bereits vor dem Tod Vermögen auf meine Angehörigen übertragen?

Die Vorteile liegen auf der Hand!

Sorgen Sie für die gegenwärtige und zukünftige Erhaltung Ihrer Vermögenswerte mit Hilfe der Familienstiftung!

  • Errichtung sowohl zu Lebzeiten wie auch von Todes wegen möglich
  • Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig
  • Zusammenhalt des Familienvermögen
  • Keine grundsätzliche Gewerblichkeitsfiktion
  • Einflussnahme des Stifters durch die Bestimmung des Stiftungszwecks
  • Auf das Gesellschaftsvermögen begrenzte Haftung
  • Kreis der Begünstigten klar definierbar
  • Keine Bilanz- und Publizitätspflicht
  • Flexible und individuelle Ausgestaltung der Satzung sowie des Verhältnisses innerhalb der Stiftung

Ihr Vermögen in guten Händen

Gerne besprechen wir in einer unverbindlichen Erstberatung Ihre individuelle Situation und Ihre persönlichen Ziele. Dabei können wir Ihnen sofort die erbschaft-/schenkungsteuerlichen Vorteile einer Familienstiftung aufzeigen und Ihnen mögliche Alternativen in der Stiftungsgestaltung darlegen.

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(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de

 

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