Verfahrensdokumentation ist Pflicht!

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Wir bieten eine komfortable Lösung zur Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation

Eine geordnete und sichere Belegablage ist die Basis für die Beweiskraft Ihrer Buchführung. Mit Einführung der GoBD* erlangte die geordnete Belegablage noch größere Bedeutung und ist in Form einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben, die dauerhaft und uneingeschränkt Anwendung findet:

„Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation […], die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte für die Dauer der Aufbewahrungsfrist nachweist und den in der Praxis eingesetzten Versionen des DV-Systems entspricht.“

Nehmen Sie Ihre Dokumentationspflicht nicht auf die leichte Schulter!

Künftig wird die Verfahrensdokumentation zur Belegablage verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfung rücken. Die Folgen einer fehlenden Verfahrensdokumentation können weitreichend sein: z. B. Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuschätzungen von Betriebseinnahmen, bis hin zu Zwangsmitteln, Bußgeldern und gegebenenfalls Steuerstrafverfahren!

Unsere Kanzlei-Power für Ihren Erfolg!

Die Verfahrensdokumentation ist eine enorm wichtige Komponente der GoBD. In ihr müssen insbesondere die relevanten IT-Prozesse dargestellt werden. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Buchführung und Belegablage zu gewährleisten (z.B. gegenüber dem steuerlichen Betriebsprüfer).
Wir unterstützen Sie bei der Prozessbeschreibung und der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation:

  • Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage (einmalig)
    - optional zusätzlich:
  • Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (einmalig)
  • Jährliche Kontrolle der o.a. Verfahrensdokumentation (Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate)
  • Kassen-Check auf Einhaltung der aktuellen Vorschriften zur Kassenführung (einmalig)

Bereit für Ihre Verfahrensdokumentation?

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Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an!
(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de

*) GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (BMF-Schreiben v. 14.11.2014)