Jahresabschluss & Plausibilität

Wann ist eine Plausibilitätsprüfung nötig oder sinnvoll?

Spätestens wenn Sie ein Schreiben Ihrer Hausbank erhalten, in dem Sie gebeten werden, künftig Jahresabschlüsse mit einer so genannten Plausibilitätsprüfung vorzulegen, müssen Sie sich mit diesem Thema befassen. Banken müssen ihre Kunden einer detaillierten Risikobewertung – dem sogenannten Rating – unterziehen. Hierdurch wird die individuelle Preisbildung, d.h. der Zins massiv beeinflusst. Zunehmend fordern die Banken dafür einen Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfung.

Aber auch bereits vor einer solchen direkten Aufforderung kann es sinnvoll sein, eine Plausibilitätsprüfung durchführen zu lassen. So können Sie durch eine Plausibilitätsprüfung unter Umständen von sich aus Ihr Rating und Ihre Verhandlungsposition gegenüber Dritten positiv beeinflussen.

Was ist mit Prüfung der Plausibilität gemeint?

Die Prüfung der Plausibilität bedingt die Analyse der erteilten Auskünfte und der vorgelegten Unterlagen durch den Steuerberater auf deren Schlüssigkeit. In Bezug auf die Intensität wird zwischen Plausibilitätsprüfung ohne und mit umfassenden Prüfungshandlungen unterschieden. Die bestehenden Haftungsrisiken zwingen Steuerberater dabei zu besonderer Sorgfalt und Erfüllung entsprechender Dokumentationspflichten.

Welchen Nutzen haben Sie als Kunde?

Der Jahresabschluss bietet Ihnen

  • Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens mit Vorjahresvergleich
  • Steuerliche Entlastung durch bilanzpolitische Maßnahmen unter optimaler Anwendung der Steuergesetze
  • Fristgerechte Erfüllung der Offenlegungspflichten der Kreditinstitute (§ 18 KWG)
  • Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt
  • Planungssicherheit für die Zukunft
  • Kommunikation mit Steuerbehörden und Banken
  • Überprüfung von Verträgen unter steuerlichen Aspekten

Zusätzliche Vorteile eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsprüfung

  • Vorteile im Rating-Verfahren
  • Sicherung erhaltener Kredite
  • Erfüllung von formalen Anforderungen der Kreditinstitute
  • Bessere Ausgangssituation bei Verhandlungen und Gesprächen mit Kreditinstituten

Welche Leistungen erbringen wir?

Unsere Leistungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses

  • Vorbesprechung zur Festlegung der Bilanzpolitik bzw. Ergebnispolitik mit dem Mandanten
  • Überprüfung von Einzelsachverhalten des Rechnungswesens
  • Erstellung des gesetzlich erforderlichen handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) unter Einarbeitung von steuerlichen Gestaltungen
  • Ausarbeitung einer gesonderten Offenlegungsbilanz für das Handelsregister sowie die Erstellung eines Anhanges
  • Erstellung der Umsatz-, Gewerbe- bzw. Körperschaftsteuererklärungen inkl. gesonderter Feststellungen, sowie gegebenenfalls Erstellung einer abweichenden Steuerbilanz und Beantragung eines Investitionsabzugsbetrages
  • Physische und wenn möglich elektronische Übermittlung des Abschlusses und der Steuererklärungen an Banken und Finanzamt
  • Abschließendes Beratungsgespräch mit dem Mandanten mit Vorschlägen für künftige Steuergestaltungen
  • Erkennen von notwendigen Maßnahmen ( z.B. betriebswirtschaftliche Beratungsansätze, Nachfolgeplanungen)
  • Nebenarbeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung)

Zusätzlichen Leistungen bei Plausibilitätsprüfung

  • Analytische Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Plausibilität der einzelnen Abschlussaussagen (Vergleiche mit Vorjahr)
  • Abgleich des Gesamteindrucks des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlangten Informationen
  • Befragung nach Gesellschafter- bzw. Aufsichtsratsbeschlüssen mit Bedeutung für den Jahresabschluss
  • Kommunikation mit den Banken zwecks Erläuterung der einzelnen Kennzahlen
  • Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchführung und des Inventars einschließlich der Erstellung eines umfassenden Prüfungsberichtes

 

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