Wichtige Information zur E-Rechnung: Die nächste Stufe startet am 1. Januar 2027!
Die E-Rechnung ist längst im Unternehmensalltag angekommen und viele von Ihnen haben ihre Rechnungsprozesse schon entsprechend umgestellt. Nun stehen die nächsten Meilensteine im Hinblick auf das Ende der Übergangsphasen bevor.
Das Wichtigste kurz zur Erinnerung
- Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) betreffen Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) über steuerbare und steuerpflichtige Leistungen. Rechnungen an private Endverbraucher (B2C) sind nicht betroffen.
- E-Rechnungen haben ein strukturiertes, elektronisches Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD), das eine elektronische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht.
- Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung.
- Bereits seit 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben elektronisch zu archivieren!
- Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen, die jetzt bald auslaufen.
Einen Überblick zu Definition, Pflicht und Umsetzung im Überblick der E-Rechnung finden Sie auf der DATEV-Internetseite
https://www.datev.de/web/de/berufsgruppenuebergreifend/ratgeber/rechnungswesen/e-rechnung
Zum 1. Januar 2027 tritt die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht in Kraft
- Ab 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, für betroffene B2B-Umsätze E-Rechnungen auszustellen.
- Für Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz läuft die Übergangsphase zum Ende des Jahres 2027 aus.
- Ab 2028 ist die E-Rechnungspflicht vollumfänglich in Kraft.
- Ausnahmen bestehen nach wie vor für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern sowie für bestimmte steuerfreie Umsätze. Kleinunternehmer müssen jedoch grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
Der richtige Zeitpunkt für Ihre Vorbereitung ist JETZT!
Wichtig ist, detailliert zu klären, wie Sie E-Rechnungen rechtskonform empfangen, verarbeiten, archivieren und versenden.
- Für den digitalen Rechnungseingang, die weitere Verarbeitung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung empfehlen wir DATEV Unternehmen online.
- Auch für Rechnungsschreibung und Versand stehen verschiedene DATEV-Lösungen zur Verfügung (z.B. DATEV Auftragswesen next). Alternativ können Sie selbstverständlich Ihr eigenes Rechnungsschreibungsprogramm nutzen, wenn es entsprechende Möglichkeiten bietet.
Bereit für die nächste Stufe der eRechnung?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Einrichtung der für Ihr Unternehmen passenden Lösung und bei der Umstellung auf die E-Rechnung!
(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de


