Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum der Internetseite
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) besteht die Pflicht, im Impressum einer geschäftsmäßigen Webseite oder eines anderen digitalen Dienstes die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer* (W-IdNr.) anzugeben.
Sofern ein wirtschaftlich Tätiger keine USt-IdNr. besitzt, muss er im Impressum die W-IdNr. angeben.
Umgekehrt ist die Angabe der USt-IdNr. ausreichend, wenn Sie über diese verfügen. Die Veröffentlichung der W-IdNr. wäre dann freiwillig.
*) Die W-IdNr. wurde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit Ende 2024 schrittweise vergeben, um wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren.


