Zurück zur vorherigen Seite

Wichtige Änderung bei SEPA-Überweisungen ab 9.10.25: Exakte Prüfung des Empfängernamens ("Verification of Payee")

Der Gesetzgeber führt eine Neuerung bei SEPA-Überweisungen ein.

Worum geht es? 

Banken sind zukünftig verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9. Oktober 2025 wirksam wird. 

Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen. 

Wer ist davon betroffen? 

Alle Unternehmen und Privatpersonen sind von der neuen Regelung betroffen: 

  • Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden, sind Sie direkt verantwortlich - unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder Programm Sie arbeiten.
  • Zudem ist VoP für Sie als Empfänger einer Zahlung mittelbar relevant, da Ihre Schuldner Ihren korrekten Empfängernamen kennen und verwenden müssen.

Wie läuft VoP in der Praxis ab? 

Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Innerhalb weniger Sekunden wird das Ergebnis der Prüfung entsprechend dem Ampelsystem ausgegeben: 

  • Übereinstimmung (Match): grüne Ampel
  • Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel
    (mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
  • Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel
    (ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens)

Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert
Auch in den DATEV-Programmen wird es Anpassungen geben. Dazu wird die DATEV eG Informationen bereitstellen. 

Was müssen Sie tun?

Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Kontoinhabernamen hinterlegt haben:

Unternehmen

  • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein. 
  • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.

    Tipps
  • Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
  • Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, müssen Sie einen sogenannten „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank hinterlegen!
  • Klären Sie intern, wie Sie mit Close-Match oder No-Match Ergebnissen umgehen.

Privatpersonen

  • Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen verwenden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem Bankprogramm die richtigen Kontoinhabernamen hinterlegt haben.

Was passiert mit Überweisungen, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?

Grundsätzlich haftet die Bank für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall. 
Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet auch weiterhin die Bank.

Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen (Close-Match oder No-Match), so haften generell Sie. 
  

Sie haben Fragen? 

Rufen Sie uns an!Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorschriften für SEPA-Überweisungen benötigen, sprechen Sie uns einfach an!
(0951) 9 15 15 0
info(at)rsw-gmbh.de

 


Weitere Informationen