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Achtung beim Kauf von Mietimmobilien mit Renovierungsbedarf: Gute Terminplanung spart Steuern!

Wenn in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung einer Mietimmobilie die Aufwendungen für die Renovierung netto mehr als 15% der Anschaffungskosten (ohne Grundstück) betragen, gelten diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Folge 

Der Werbungskostenabzug kann nicht sofort, sondern nur über die langjährige Gebäudeabschreibung erfolgen.

Richtiges Zeitmanagement ist ausschlaggebend!

  1. Als Beginnn des Dreijahreszeitraums gilt nicht das Datum des notariellen Kaufvertrags, sondern der Zeitpunkt, zu dem Besitz, Nutzen und Lasten übergehen.
  2. Ebenso wichtig ist der Zeitraum der Renovierungsmaßnahmen: Hier kommt es nicht auf die Begleichung der Rechnungen an, sondern auf Beginn und Ende der Ausführung der Maßnahmen!
  3. Eine besondere Variante ist die Möglichkeit der vorgezogenen Auswendungen: Für alle Renovierungsarbeiten, die vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten begonnen und abgeschlossen werden, finden die 15%-Grenze und der Dreijahreszeitraum keine Anwendung!

Fazit

Die richtige zeitliche Planung von Renovierungsarbeiten spart bares Geld. Sie sollten daher genau prüfen, welche Maßnahmen Sie wann durchführen lassen.

 

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