Ihre Grundsteuer für 2025 ist enorm gestiegen? - Was können Sie jetzt noch tun?
Die Antwort lautet leider: nicht viel!
Die Grundsteuerbescheide der Kommunen für 2025 beziehen sich auf die grundlegenden Bescheide der Finanzämter, die bereits in den vorausgegangenen Jahren ergangen sind: Die Bescheide über den Grundsteuerwert (bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge) und die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag.
Wurde gegen diese Einspruch eingelegt, hat man bereits alles getan, was möglich ist.
Wichtig: Trotz des offenen Einspruchs ist man grundsätzlich verpflichtet, die festgesetzte Grundsteuer zu zahlen. Ein offener Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungspflicht gegenüber der Kommune!
Widerspruch gegen den Hebesatz
War der Messbescheid des Finanzamts korrekt, könnte man jetzt nur einen Widerspruch gegen den Hebesatz einlegen - mit der Begründung, dass die neue Grundsteuer der Kommunen grundsätzlich aufkommensneutral sein soll. D.h. 2025 sollten sich für die Kommunen in Summe keine höheren Grundsteuereinnahmen ergeben als im Vorjahr.
Allerdings gibt es keine Gesetz, das es den Städten und Gemeinden verbietet, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer zu erhöhen.
Die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch sind somit sehr gering!
Widerspruch ist kostenpflichtig!
Im Gegensatz zum Einspruch beim Finanzamt, ist der Widerspruch bei der Kommune kostenpflichtig. Diese Kosten muss die unterlegene Partei übernehen. Die Mindestgebühr liegt in der Regel bei 25 Euro, kann aber auch viel höher ausfallen. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Kommune!