Stellen Sie schon heute die Weichen für die verpflichtende eRechnung im B2B-Bereich!
Das Bundesfinanzministerium treibt die Einführung der verpflichtenden eRechnung im B2B-Bereich (Business-to-Business) voran und hat Ende August den Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes vorgelegt, der die eRechnungspflicht beinhaltet.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor!
Da ab 1. Januar 2025 nach und nach alle Unternehmen von der Einführung der eRechnung betroffen sind, sollten Sie sich schon heute mit dem Thema befassen, um Ihre Rechnungssysteme und Software rechtzeitig anzupassen sowie Ihre Kunden mit einzubeziehen!
Die wichtigsten Eckpunkte der eRechnung für B2B-Umsätze
- Grundsätzlich soll ab 1. Januar 2025 für alle steuerbaren und steuerpflichtigen inländischen B2B-Umsätze die Pflicht zum Versenden und Empfangen von eRechnungen in Kraft treten.
- Ausgenommen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise.
- Der Vorrang der Papierrechnung soll gestrichen werden und das bisherige Zustimmungserfordernis des Kunden entfallen (im B2B-Bereich).
- Die neue Definition der eRechnung soll sich an dem entsprechenden Begriff der EU-Norm CEN 16931 orientieren. Das bedeutet:
- Eine eRechnung in diesem Sinne ist eine Rechnung, "die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht".
- Die Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits der Norm EN 16931.
- Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht die Anforderungen an die neue eRechnung erfüllen (z.B. PDF-Rechnungen), werden als „sonstige Rechnung“ bezeichnet.
- Übergangsregelungen
- Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen alle Unternehmen wählen, ob sie eRechnungen nach der neuen Definition, Papierrechnungen oder andere elektronische Formate (diese nur noch mit Einwilligung des Empfängers) versenden.
- Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich eRechnungen versenden.
- Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen bis zum 31.12.2026 noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden.
- Ab dem 1. Januar 2027 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich eRechnungen versenden.
- Das EDI-Verfahren darf noch bis zum 31.12.2027 eingesetzt werden.
Ausblick Einführung eines elektronischen Meldesystems ab 2028
Ab 1. Januar 2028 soll für jede Rechnung ein verpflichtendes, transaktionsbasiertes Reporting in „Echtzeit“ bzw. in einem sehr engen zeitlichen Rahmen erfolgen.