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Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erforderlich!

Zum 1. Juli 2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich bis zum 1. Juli 2023 jederzeit ändern.

Folgende Beitragssätze sind vorgesehen:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber/in zum 1. Juli 2023

Sie als Arbeitgeber/in sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Damit die korrekte Abrechnung der Pflegeversicherungsbeiträge ab 07/2023 sichergestellt wird und Nachberechnungen vermieden werden, benötigen Sie von Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Nachweis in geeigneter Form (z. B. Kopien der Geburtsurkunden). Zu diesem Zweck haben wir für Ihre Beschäftigten eine Initiates file downloadKurzinformation erstellt, mit der gleichzeitig die benötigten Informationen und Unterlagen angefordert werden können.

Bei Fragen kommen Sie auf uns zu! Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe:
Telefon (0951) 9 15 15 0

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Auskünfte nur an unsere Mandantschaft erteilen können. Vielen Dank!