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Neue Nachweispflichten für Arbeitgeber seit 1. August 2022

Aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde das Nachweisgesetz (NachwG) erheblich verschärft. Das neue Gesetz ist am 1. August 2022 in Kraft getreten und erweitert die bereits bestehenden Nachweispflichten. Zudem droht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 2.000 €!

Prüfen Sie die Einhaltung Ihrer Nachweispflichten!

Auf unserer Opens internal link in current windowInternetseite können Sie prüfen, ob Sie die geforderten Nachweispflichten erfüllen.

  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf Nachfragen von Bestandsbeschäftigten vor. Gegebenenfalls können Sie für bestimmte Arbeitnehmergruppen mit identischen Arbeitsbedingungen auch ein Standardschreiben mit den ergänzenden Hinweisen verfassen.
  • Ergänzen Sie Ihre Musterarbeitsverträge umgehend um die neuen Angaben.
  • Bei Bestehen eines Betriebsrates könnte es Sinn machen, allgemeine Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, betriebliche Altersversorgung, Schichtsystem etc., in Betriebsvereinbarungen zu regeln und in den Arbeitsverträgen darauf Bezug zu nehmen.
  • Beachten Sie für die Information Ihrer Beschäftigten die neuen Fristen und die Schriftform!