Achtung: Aktuelle Fristen für Corona-Hilfen beachten!
Details auf https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Wechselmöglichkeiten
- bis 15. Juni 2022: Wechsel zwischen der Neustarthilfe 2022 und der Überbrückungshilfe IV möglich.
- bis 15. Juni 2022: Wechsel zwischen der Neustarthilfe (NSH/ NSH Plus) und Überbrückungshilfen III und III Plus möglich.
Überbrückungshilfen
- Überbrückungshilfe IV
Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert, vorher 30. April 2022)
Schlussabrechnungen
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten hat eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten zu erfolgen:
- Paket 1
Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe
Start Einreichung: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
Fristende für Einreichung: 31. Dezember 2022 - Paket 2
Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV
Start Einreichung: noch nicht bekannt
Fristende für Einreichung: 31. Dezember 2022
Neustarthilfen
- Neustarthilfe 2022 Januar bis März
Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert) - Neustarthilfe 2022 April bis Juni
Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022
Endabrechnung
Es besteht die Pflicht, eine Endabrechnung einzureichen, in der die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz gegenübergestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Endabrechnung ausschließlich online eingereicht werden kann!
Wenn Sie die Neustarthilfe(n) selbst beantragt haben („Direktantragstellung“), müssen Sie auch die Endabrechnung direkt einreichen. Wenn Sie die Neustarthilfe über prüfende Dritte beantragt haben, müssen Sie auch die Endabrechnung über prüfende Dritte einreichen.
- Neustarthilfe Januar bis Juni 2021
Endabrechnung über prüfende Dritten bis zum 31. Dezember 2022. - Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021
Endabrechnung durch Direktantragstellende bis spätestens 30. Juni 2022
Endabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. Dezember 2022 - Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021
Endabrechnung durch Direktantragstellende bis spätestens 30. Juni 2022
Endabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. Dezember 2022 - Neustarthilfe 2022
Endabrechnung durch Direktantragstellende bis spätestens 30. September 2022
Endabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. Dezember 2022
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Alle Informationen, Angaben und Daten wurden nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr oder jegliche Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird aber nicht übernommen.