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Sozialversicherungsprüfung: Achtung bei Fragen zu Familienangehörigen!

Bei Sozialversicherungsprüfungen wird ab sofort - oft beiläufig - danach gefragt, was die Ehegatten oder Kinder machen und ob sie evtl. auch einmal im Betrieb mithelfen. Achtung: Das kann zu Problemen führen!

  • Geprüft wird, ob der mithelfende Angehörige rechtlich gesehen ein Arbeitnehmer ist. 
  • Die Gefahr besteht darin: Sollte die Mitarbeit von Angehörigen nachträglich als reguläres Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden, müssen für Monate oder gar Jahre Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachgezahlt werden. Zusätzlich drohen Bußgelder!

Ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder nur um familienhafte Mitarbeit handelt, wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt. Im Zweifelsfall sollten Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status des Familienangehörigen feststellen lassen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

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