Kennen Sie das Verpackungsgesetz? - Es könnte für Sie relevant sein!
Manche Unternehmer müssen sich im Sinne des seit 1. Januar 2019 gültigen Verpackungsgesetzes registrieren, um Abmahnungen oder gar Bußgelder zu vermeiden!
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verpackungsgesetz gilt für jeden Unternehmer, der wiederverwertbare Verpackungen an Endverbraucher in Umlauf bringt.
- Diese Unternehmer sind verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren sowie bei einem Dualen System zu lizensieren!
- Die Lizenz muss gegen Entgelt erworben werden.
- Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung von Verpackungen
- Bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen drohen neben einem Vertriebsverbot auch Bußgelder!
Besonders betroffen sind Onlinehändler, aber auch alle weiteren Unternehmer, die ihre Ware verpacken (z.B. Coffe-to-go-Becher, Bäckertüten, Verpackungen von Druck- oder Kopierpapier etc.).
Hersteller von Verpackungsmaterialien selbst sind nicht betroffen.
Weitere Informationen
- Verpackungsregister
- Informationsvideo der Zentralen Stelle Verpackungsregister
- Registrierungsportal LUCID
- Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
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