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Datenschutz: Abmahngefahr aufgrund telefonischer Auskunft!

In letzter Zeit gibt es vermehrt Hinweise auf Testanrufe durch vermeintlich seriöse Anrufer, um Auskunft über die Verarbeitung von Daten einer privaten Person im Unternehmen zu erhalten.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie am Telefon grundsätzlich keine Auskunft geben dürfen!

Schon die Auskunft, dass z.B. die Person nicht bekannt sei, darf nicht erteilt werden, da dies bereits ein abmahnfähiges Verhalten darstellt!

Das zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu sensibilisieren und konkrete Handlungsanweisungen zu erteilen.

Die richtige Antwort muss immer lauten:

"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen am Telefon keine Auskunft erteilen können.
Reichen Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich per Post oder E-Mail ein. Wir werden sie an unseren Datenschutzbeauftragten zur weiteren Bearbeitung weiterleiten."