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Steuerfahndung im Gaststättengewerbe wegen manipulationsfähiger Kassensoftware?

Vermehrt kam es in letzter Zeit im Gaststättengewerbe während oder in der Folge von Betriebsprüfungen zu Durchsuchungen durch die Steuerfahndung. Anlass war die Annahme des Betriebsprüfers, die verwendete Kassensoftware biete Möglichkeiten zur Manipulation, welche die Gastronomen zu ihren Gunsten verwenden. Neben Gastronomiebetrieben sind davon aber auch sämtliche anderen bargeldintensiven Branchen betroffen wie z. B. Bäcker, Friseure oder Apotheken.

Wie sollten Sie sich bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung richtig verhalten?

  • Sollte es Anzeichen für eine anstehende Durchsuchung geben, lassen Sie sich bei gegebenem Anlass - bevor es zur Durchsuchung kommt - frühestmöglich über eine steuerbefreiende  Selbstanzeige beraten.
  • Lassen Sie sich die Dienstausweise der Beamten vorlegen und bleiben Sie ruhig.
  • Machen Sie keinerlei Aussagen und kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Anwalt  und/oder Steuerberater!
  • Lassen Sie sich alle wichtigen Dokumente wie Durchsuchungsbeschluss/ - protokoll oder Beschlagnahmeanordnung/ -nachweis vorlegen und übermitteln  diese an Ihren Anwalt/Steuerberater.
  • Versuchen Sie keinesfalls, Unterlagen zu vernichten/verstecken oder Zeugen zu  beeinflussen!

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