Vorbereitung auf das Bankgespräch

Nach § 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind die Kreditinstitute gesetzlich zur Einholung bestimmter Mindestinformationen über ihre Kreditnehmer verpflichtet:

  • Einkommens- und Vermögensnachweis (privat u. gewerblich)
  • (vorläufige) Jahresabschlüsse
  • Liquiditätspläne einschließlich Soll-Ist-Vergleiche
  • Kreditoren, Debitoren, Waren- und Auftragsbestände
  • Weitere Unterlagen, falls zur Beurteilung notwendig

Jede Bank benötigt diese Unterlagen, um eine Bonitätsbeurteilung vornehmen zu können. Dabei soll die Frage beantwortet werden, ob ein Kunde in der Lage sein wird, einen ausgereichten Kredit vereinbarungsgemäß zu bedienen, und ob und in welchem Umfang angebotene Sicherheiten im Falle der Verwertung ausreichen.

Was ist bei der Planung des Bankgespräches zu beachten?

  • Jedes Vorhaben sollte bei Bedarf und entsprechendem Umfang im Vorfeld mit dem Steuerberater und / oder einem Betriebsberater besprochen werden.
  • Planung der benötigten Zeit, um das Beratungsgespräch vollständig und entscheidungsorientiert durchführen zu können.
  • Rechtzeitige Vereinbarung eines Termins mit der Bank. Es muss sichergestellt werden, dass der Ansprechpartner die Eckdaten des Vorhabens kennt und zum Termin genügend Zeit für die Besprechung reserviert hat.
  • Eine detaillierte Planung der benötigten Unterlagen für eine rasche Kreditentscheidung ist notwendig.

Mit welchen Unterlagen kann Sie Ihr Steuerberater unterstützen?

  • Aktuelle und zeitnahe Auswertungen der Buchhaltung, wie z.B. Summen- und Saldenlisten, Offene Posten Liste mit Altersstruktur bei den Debitoren, betriebswirtschaftliche Auswertung.
  • Planungsunterlagen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens mit entsprechenden Soll-Ist-Vergleichen (Planung der nächsten 3 Jahre):
    • Absatzplanung
    • Wareneinsatzplanung
    • Personalplanung
    • Investitionsplanung
    • Finanzierungsplanung
  • Vermögensstatus, der sämtliche privaten und betrieblichen Vermögenswerte (z.B. Grundstücke und Gebäude, Lebensversicherungen, Wertpapiere, etc.) und Schuldwerte (z.B. lfd.Darlehen, Miet/Pacht/Leasing-Verträge, Unterhaltszahlungen, etc.) enthält.

 

Zurück zu Bankgespräch