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Aufbewahrungsfristen im Personalwesen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für alle Arbeitnehmer Ihrer Firma geeignete Lohnunterlagen zu führen, das heißt auch für Aushilfen (so genannte Minijobs) einschließlich Schülern, die einen Ferienjob ausüben.

Abrechnungsunterlagen, die Grundlage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung darstellen (z.B. Lohnkonten, Arbeitszeitnachweise, Tankgutscheine ....), sind vom Arbeitgeber aufzubewahren.

Wie lange Sie als Arbeitgeber diese Unterlagen aufbewahren müssen, haben wir für Sie übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst:
   

Falls Sie Fragen haben oder nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Lohnteam!