Steuerhinterziehung ist schnell passiert! - Wie Sie Steuerstraftaten vermeiden
RSW Beratungszentrum, Hallstadt – 01.03.2012
Wer seine steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt, kann leicht zum Täter werden, auch als Arbeitnehmer, Rentner, Sparer, Kleinunternehmer!
Wir klären Sie auf, wann Steuerstraftaten/-ordnungswidrigkeiten bestehen, und geben Ihnen Informationen über die Möglichkeiten zur Richtigstellung eines evtl. Fehlverhaltens.
- Inhalt
- Was sind Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten?
Sowohl aktives Tun wie auch schlichtes Unterlassen können strafbar sein.
- Einleitung und Erledigung von Steuerstrafverfahren
Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist inzwischen ein alltäglicher Vorgang, der jeden treffen kann. Dieser ist jedoch in keinster Weise einer Vorverurteilung gleichzusetzen! Vielmehr kann ein solches Verfahren auf verschiedene Weise wieder erledigt werden.
- Ihr Steuerberater als Ihr Rechtsbeistand bzw. Verteidiger
Steuerstraftatbestände sind nicht einfach zu identifizieren. Das Steuerrecht lässt hier breiten Spielraum für Interpretationen. Somit ist im Steuerstrafverfahren immer erst der Steuerrechtler, d.h. der Steuerberater gefragt. Dass der Steuerberater sogar die Funktion des Strafverteidigers übernehmen kann, ist vielfach noch unbekannt - macht es aber für den Beschuldigten einfacher.
- Verschärfte Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige
Die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit steht ab 2011 vor deutlich höheren Hürden als zuvor. Nur wer bereit ist, wirklich "reinen Tisch" zu machen, kann mit Straffreiheit rechnen.
- Was sind Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten?
- Referenten
- Dipl-Kfm. Steuerberater Michael Engelbrecht, geschäftsführender Gesellschafter der RSW Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Dipl.-Kffr. Steuerberaterin Heike Strauß, RSW Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Termin
Donnerstag, 1. März 2012, 17:00 Uhr
im RSW Beratungszentrum
Heganger 14, 96103 Hallstadt
- Teilnahmegebühr
Wir informieren Sie kostenfrei!
Ausnahme: Für Berufsträger und deren Mitarbeiter ist die Veranstaltung kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich nach unseren Preisen. - Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Kanzlei.
- Anmeldung
Bitte telefonisch unter (0951) 9 15 15 0 oder direkt hier:

