Zurück zur vorherigen Seite

Anwaltskosten eventuell noch heuer bezahlen?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können - unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens.

Voraussetzung ist, dass die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das ist dann der Fall, wenn ein Erfolg mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie ein Misserfolg. Zudem können die Kosten nur insoweit angesetzt werden, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Zumutbare Belastung muss überschritten werden

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur dann steuermindernd aus, soweit sie die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen. Diese ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl. => Berechnen Sie selbst, wie hoch die zumutbare Belastung in Ihrem Fall ist.

Zahlung der Prozesskosten möglichst auf ein Jahr konzentrieren

Um die Grenze der zumutbaren Belastung zu überschreiten, kann es für Betroffene vorteilhaft sein, evtl. anstehende Rechnungen noch in 2011 zu bezahlen. - Analog kann es ratsam sein, die Zahlung soweit möglich auf das nächste Jahr zu verschieben, sollte der Hauptanteil der Kosten erst in 2012 anfallen.