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Regeln Sie Ihre Unternehmensnachfolge!

Die meisten Unternehmer betrachten ihre Tätigkeit nicht nur als „Job“ zum Geldverdienen, sondern als Verwirklichung ihres Lebenstraums. Wahrscheinlich erklärt sich daraus, dass sie sich oftmals auch im fortgeschrittenen Alter wenig Gedanken über einen Nachfolger machen möchten, der ihr Lebenswerk vielleicht nicht mit dem gleichen Einsatz und Erfolg weiterführt.

Allerdings müssen sich Unternehmer darüber im Klaren sein, dass die Folgen einer schlecht oder gar nicht geplanten Unternehmensnachfolge fatal sein können: Im schlimmsten Fall wird das Unternehmen aufgelöst, die Unternehmerfamilie steht vor dem finanziellen Ruin und die Angestellten verlieren ihren Arbeitsplatz.

Vorausschauende Planung

Studien belegen, dass in ca. 30% aller Fälle ein Generationswechsel innerhalb eines Familienunternehmens auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist. Daraus wird ersichtlich, wie wichtig es für Unternehmer ist, sich rechtzeitig mit der Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen. Der Führungswechsel sollte zu einem selbstverständlichen betrieblichen Vorgang werden, der mit entsprechender Sorgfalt und vorausschauender Planung erfolgt.

Dabei gilt es, zunächst zu überlegen, wer die Nachfolge antreten soll. Unabhängig davon, ob eine familieninterne Lösung angestrebt wird oder ein Außenstehender eingesetzt werden soll, muss rechtzeitig mit der Einarbeitung des künftigen Geschäftsführers begonnen werden. Denn gerade in kleineren Unternehmen basieren die meisten Geschäftskontakte auf der Tätigkeit einer im Mittelpunkt stehenden Unternehmerpersönlichkeit, die ihren Status erst im Laufe der Zeit erwirbt und die Unternehmenskultur individuell prägt. Ein potenzieller Nachfolger muss von daher nicht nur geeignete Fähigkeiten aufweisen, sondern auch genug Zeit zur Einarbeitung haben.

Darüber hinaus muss geklärt werden, auf welche Art und Weise der Übergang von statten gehen soll. Aus der Vielzahl von juristischen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten können im Folgenden nur einige im Überblick dargestellt werden.

Übertragung innerhalb der Familie

Den meisten Unternehmern ist es am liebsten, ein Kind oder einen Enkel als Nachfolger einzusetzen und somit die Familientradition aufrecht zu erhalten. Dementsprechend kann das Unternehmen – zunächst auch in Form einer Unternehmensbeteiligung - durch Schenkung (= vorweggenommene Erbfolge) auf die Nachfolgegeneration übertragen werden.

Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist der gemeine Wert (Verkehrswert) des Betriebsvermögens. Danach kann bei Übertragung des Unternehmens an ein Kind ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € in Anspruch genommen werden. Die Schenkung stellt auch deshalb eine sehr günstige Form der Übertragung dar, weil die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden. Somit fällt keine Einkommensteuer an.

Es empfiehlt sich jedoch dringend, im Zuge der Schenkung auch die eigene Altersvorsorge sicherzustellen, z. B. durch Vereinbarung einer Rentenzahlung durch den Nachfolger.

Übertragung an Außenstehende

Findet sich unter den Familienmitgliedern niemand, der geeignet oder gewillt ist, den Betrieb der Eltern weiterzuführen, müssen andere Varianten der Unternehmensnachfolge geprüft werden:

  • Soll das Unternehmen verkauft werden, stellt sich als eines der Hauptprobleme die Ermittlung des Preises dar. Einerseits werden naturgemäß die Preisvorstellungen zwischen der Käufer- und der Verkäufersicht deutlich variieren, andererseits ist es aufgrund der vielen Einflussfaktoren grundsätzlich problematisch, einen realistischen Verkaufspreis für ein Unternehmen zu ermitteln. Deshalb ist es insbesondere aus Käufersicht ratsam, eine Stärken-Schwächen-Analyse z.B. in Form einer Due Diligence durchzuführen. Dabei werden in besonderem Maße Risiken berücksichtigt, die dem Verkauf im Wege stehen könnten. Die Ergebnisse dieser Analyse bilden dann die Grundlage zur Ermittlung des Kaufpreises. In diesem Zusammenhang ist es auch für den Verkäufer empfehlenswert schon im Vorfeld des Verkaufs eine Unternehmensanalyse durchzuführen, um mögliche Mängel und Schwächen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken und zu beseitigen. Auf diese Weise erspart sich der zum Verkauf entschlossene Unternehmer eventuell unangenehme Überraschungen bei der Kaufpreisvorstellung seines Verhandlungspartners.

    Eine immer gewichtigere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und damit auch für den Verkaufswert eines Unternehmens erlangt – nicht zuletzt als Folge von Basel II – das Rating, das dabei auch vom Anlass und dem Zeitpunkt des Verkaufs beeinflusst wird. All diese Zusammenhänge machen die Bedeutung einer weitsichtigen strategischen Verkaufsplanung deutlich.

    Abgewickelt werden kann der Verkauf mit einer einmaligen Zahlung oder über eine Ratenzahlung. Bei der Einmalzahlung, bei der der Verkäufer den Kaufpreis in einem sofort verfügbaren Betrag erhält, besteht der Vorteil, dass die Vergütung nicht von der Qualität der Weiterführung des Unternehmens durch den Nachfolger abhängig ist. Alternativ dazu kann der Käufer den Kaufpreis auch über einen längeren Zeitraum in Raten, auf Wunsch auch gekoppelt an das Unternehmensergebnis, bezahlen.
     
  • Weiterhin bietet sich eine Verpachtung des gesamten Betriebes an, falls sich der Unternehmer eine spätere Weiterführung des Geschäfts noch vorbehalten will. Da er in diesem Fall weiterhin Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielt, ist er allerdings auch entsprechend gewerbesteuerpflichtig.
      
  • Bei der klassischen Vermietung hingegen werden nur die Betriebsräume vermietet, wohingegen das Anlagevermögen vom Unternehmensnachfolger gekauft wird. Es liegt hier eine Betriebsaufgabe vor, so dass die stillen Reserven aufgelöst und besteuert werden. Die Mieteinnahmen werden den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und somit dem privaten Bereich zugerechnet.

Ziel: Ganzheitliche Lösung

Wichtig ist vor allem, dass die personelle Besetzung des Nachfolgers und die organisatorische Durchführung aufeinander abgestimmt sind, so dass eine ganzheitliche Lösung zur Unternehmensnachfolge erreicht wird. Deshalb empfehlen wir dringend, diese bedeutenden Fragestellungen vor Umsetzung von Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge mit uns zu besprechen, damit die Zukunft Ihres Unternehmens gesichert ist.