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Die Inventur - mehr als nur "Ware zählen"!

Rechtzeitig zum Jahresende möchten wir einen der wichtigsten Teilbereiche innerhalb des unternehmerischen Geschäftsjahres thematisieren. - Die Inventur.

Das Handelsgesetzbuch verpflichtet jeden buchführungspflichtigen Kaufmann dazu, zum Bilanzstichtag (i.d.R. 31.12.) durch eine tatsächliche (körperliche / manuelle) Bestandsaufnahme sämtliche Vermögensgegenstände seines Unternehmens zunächst mengenmäßig festzustellen.

Die Inventur umfasst auch das Anlagevermögen

Es reicht jedoch nicht aus, dass der Unternehmer nur seine Waren und Rohstoffe "zählt" und in ein Verzeichniss bzw. eine Liste (Inventar) einträgt. Die Inventurtätigkeit umfasst ebenso den Bereich des Anlagevermögens. Das bedeutet, dass sämtliche Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb längerfristig zur Verfügung stehen (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, selbst erstellte Anlagen bzw. Gebäude), ebenfalls erfasst werden müssen. Zur Orientierung stellen wir Ihnen gerne das aktuelle Anlagenverzeichnis zur Verfügung. Dieses erstellen und pflegen wir unterjährig im Rahmen unserer Buchführungstätigkeit für Sie.

Die Wahl des Wertansatzes

Die Zähltätigkeit ist der erste wichtige Schritt der Inventur. In einem weiteren Schritt ist nun der richtige Wertansatz zu finden. Ausgehend vom jeweiligen Einkaufspreis dürfen bzw. müssen wertbeeinflussende Umstände (Preisentwicklung, Alter, Risiken, modische Trends) berücksichtigt werden. Ziel der Bewertung ist es, einen handelsrechtlich richtigen und  steuerlich  zulässigen (evtl. niedrigeren) Wert für Ihre Bilanz zu finden. 

Die Bewertung unfertiger Erzeugnisse und Leistungen

Produktionsbetriebe, Handwerker und  Dienstleistungsunternehmen müssen sich zum Jahresende einer besonderen  Herausforderung stellen: Die Bestandsaufnahme und Bewertung von sogenannten unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Dieser Bereich hat eine besondere Bedeutung und ist entsprechend problem- und fehlerbehaftet.

Es geht darum, für jedes laufende Projekt bzw. jeden Auftrag, der zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt  wurde, die Herstellungskosten zu ermitteln. Alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstanden sind, müssen dabei in die Bewertung einbezogen werden.

Vereinfachtes Berechnungsschema:

Die eindeutige Zuordnung der eingekauften Materialien und Leistungen könnte bereits in der laufenden Buchführung durch die Erweiterung der Einzelbuchung um ein projektbezogenes Kostenstellenfeld erfolgen. Diese Zusatzinformationen bieten dem Unternehmer zusätzliche wichtige Informationen für unternehmerische Entscheidungen in den wichtigen  Bereichen Nachkalkulation und Schwachstellenanalyse. Diese Informationen und Auswertungen sind Bestandteil des Dienstleistungsangebotes der RSW Steuerberatungsgesellschaft und lassen sich unproblematisch in ihrer bestehenden DATEV-Buchhaltung realisieren.

Sprechen Sie mit uns bei Fragen zur Inventur und deren Bewertung.
Wir beraten Sie gerne.
 

Beachten Sie zu diesem Thema bitte auch unsere Informationsbroschüre Hinweise zur Inventur und die Hilfsliste Planung und Vorbereitung der Inventur.